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Die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune hinsichtlich Straßenbäumen erfordert eine regelmäßige Kontrolle des Baumbestands. Eine starre Kontrolle zweimal im Jahr ist nicht mehr zeitgemäß; die Häufigkeit der Kontrolle richtet sich nach der Baumkontrollrichtlinie und den Umständen des Einzelfalles. Eine lückenlose Kontrolle des Stadtgebiets innerhalb weniger Tage nach einem Sturm ist der Kommune nicht zumutbar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |