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Ein Angeklagter, der seine schwer kranke Ehefrau aus Verzweiflung und Mitleid durch einen absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall tötet, um einen gemeinsamen Tod herbeizuführen, ist des Totschlags schuldig und wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |