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Ein Blutalkoholgutachten ist nicht prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt, wenn es weder verlesen, im Selbstleseverfahren bekannt gemacht noch sein Inhalt durch Bericht des Vorsitzenden oder Vorhalt eingeführt wurde. Bei der Schätzung des Einkommens für die Tagessatzbemessung muss das Tatgericht in den Urteilsgründen die Schätzungsgrundlage und die zugrunde liegenden Maßstäbe darlegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |