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Ein Auktionshaus kann gegenüber dem Käufer zur rechtzeitigen Bereitstellung der Fahrzeugpapiere verpflichtet sein, auch wenn der eigentliche Kaufvertrag mit dem Einlieferer zustande kam, wenn sich diese Pflicht aus dem Vertrag über die Durchführung und Abwicklung der Versteigerung ergibt und eine konkrete Vereinbarung der Leistungszeit im Versteigerungsangebot getroffen wurde. Für die Geltendmachung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen verzögerter Bereitstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II ist als Gegenstandswert ein Betrag in Höhe von 1/3 des Fahrzeugwertes angemessen. Ein Autohändler muss einen Nutzungsausfallschaden schlüssig darlegen, insbesondere wenn er erfahrungsgemäß über weitere Fahrzeuge verfügt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |