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Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, und wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen; sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |