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Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist rechtmäßig, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Messungen mit PoliScanspeed-Messgeräten, die unter Einsatz der Geräte-Softwareversion 3.2.4 und der Auswertesoftware TUFF-Viewer 3.45.1 durchgeführt wurden, sind standardisierte Messverfahren. Die Rechtswidrigkeit einer durch Verkehrszeichen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung berührt deren Wirksamkeit nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |