|
Für die Abrechnung von Kfz-Reparaturkosten auf Gutachtenbasis im Rahmen einer Vollkaskoversicherung ist die Vorlage einer qualifizierten Rechnung zum Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur erforderlich. Eine Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen ersetzt diese nicht. Die entsprechenden Klauseln der AKB sind wirksam und stellen keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |