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Das Landgericht Münster verurteilte den Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in vier Fällen. Die Tätergruppe hatte sich zur Begehung von Betrugs- und Urkundsdelikten im Kfz-Handel verabredet, indem sie über Internetportale hochpreisige Fahrzeuge unter fingierter Identität eines nicht existierenden Händlers anbot, um Interessenten um den Kaufpreis zu prellen und die Fahrzeuge nicht zu liefern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |