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Typische Fehlinformationen und systemimmanente Schwächen eines Navigationssystems, wie sukzessive Einpflegung neuer Straßenführungen oder Ungenauigkeiten des Kartenmaterials, stellen keinen Mangel dar, der eine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigt. Ein Navigationssystem ist lediglich ein Hilfsmittel zur Orientierung im Straßenverkehr, dessen systemimmanente Schwächen auch bei einem hochpreisigen Fahrzeug keinen Rücktritt vom Kaufvertrag begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |