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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung lässt bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) die Kraftfahreignung entfallen. Auf die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann verzichtet werden, wenn der Drogenkonsum nach Art und Ausmaß (hier: langjährige Abhängigkeit) bereits feststeht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |