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Das Abstellen eines Planen-LKW mit wertvoller Ladung (Computer) über Nacht auf einem unbewachten Gelände, auch wenn gut ausgeleuchtet und in der Nähe weiterer LKW, ist im Sinne von Art. 29 CMR leichtfertig, wenn sich der Fahrer ohne weitere Sicherungsmaßnahmen im Führerhaus schlafen legt. Die Planwände eines LKW stellen keine geeignete Sicherung des Transportgutes dar. Die Organisation des sicheren Transportes obliegt dem Frachtführer. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |