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Eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransport- und Rettungstransportfahrten ist zu versagen, wenn die erforderliche Sicherheit des Betriebes nicht geprüft werden kann, insbesondere mangels konkreter Angaben zu einer Betriebsstätte. Die Genehmigung ist ferner zu versagen, wenn zu erwarten ist, dass durch ihren Gebrauch das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst beeinträchtigt wird, um eine 'Rosinenpickerei' privater Unternehmer zu verhindern, die die Existenz des öffentlichen Rettungsdienstes gefährden könnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |