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Gebühren für Kraftfahrzeugstilllegung (Versicherungsschutz) nach Halterwechsel: 1. Zur Erledigung eines Verwaltungsakts. 2. Die allgemeinen Grundsätze des Gefahrenabwehrrechts finden auch bei der Stilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen fehlendem Versicherungsschutz Anwendung. Zur Figur des sog. Anscheinshalter. 3. Zur Gebührenschuld des sog. Anscheinshalters. Einer vorwiegend in der erstinstanzlichen Rechtsprechung entwickelten "nachwirkenden Halterverantwortlichkeit" bedarf es unter Zugrundelegung der allgemeinen Grundsätze des Gefahrenabwehrrechts zur Begründung der Gebührenschuld nicht. (Leitsätze des Gerichts) |