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Bei einer Kollision im Einmündungsbereich zwischen einem Pkw, der eine Vorfahrtstraße mit eingeschaltetem rechtem Blinker geradeaus weiter befährt, und einem von rechts kommenden Kfz, dessen Fahrer auf ein Abbiegen vertraut hat, haftet der blinkende Pkw zu 33 % und das andere Kfz zu 67 %. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge können auch bei fiktiver Abrechnung geltend gemacht werden, wenn sie regional üblich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |