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Steht die Person, die nach der Vertragsurkunde Verkäufer sein soll, dem Unternehmer, den das Verwertungsrisiko beim Fahrzeugverkauf trifft, persönlich sehr nache (hier: Vater-Sohn-Beziehung), spricht eine Vermutung für ein verschleiertes Händler-Eigengeschäft. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug als "scheckheftgepflegt" verkauft, darf der Käufer erwarten, dass die herstellerseitig vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten und die entsprechenden Wartungsarbeiten in einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt worden sind. Erwähnt der Kaufvertrag bei einem augenscheinlich instand gesetzten Fahrzeug einen Unfallschaden, darf ein Käufer, wenn kein anderer Hinweis erfolgt, als übliche und gewöhnliche Beschaffenheit einen fachgerecht behobenen Unfallschaden erwarten,. (Leitsätze des Gerichts) |