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Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden, wobei der Aufwand bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt ersatzfähig ist. (Leitsätze des Gerichts) |