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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Der Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, wie Kokain, schließt die Kraftfahreignung aus, und zwar unabhängig davon, ob unter der Wirkung dieser Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ist ausreichend, um die Kraftfahreignung zu verneinen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |