|
Der Streitwert in Hauptsacheverfahren wegen der Entziehung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis wird regelmäßig auf den Auffangbetrag von 5.000 Euro festgesetzt, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf die Hälfte. Ein streitwerterhöhendes besonderes Interesse ist bei beruflicher Nutzung der Fahrerlaubnis anzunehmen, wenn die berufliche Tätigkeit gerade im Führen eines Kraftfahrzeugs besteht. Bei Fahrlehrern ist zusätzlich das Ruhen der Fahrlehrererlaubnis mit 7.500 Euro (im vorläufigen Rechtsschutz 3.750 Euro) zu berücksichtigen, was zu einem Gesamtstreitwert von 12.500 Euro im Hauptsacheverfahren bzw. 6.250 Euro im vorläufigen Rechtsschutz führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |