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Ein Punkteabbau durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige kommt nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung des Seminars bereits 14 Punkte für den Fahrerlaubnisinhaber eingetragen waren. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 StVG in der damals geltenden Fassung erfolgte ein Punkteabzug nur dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber vor Erreichen von 14 Punkten an dem Aufbauseminar teilgenommen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |