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Das Landgericht Düsseldorf hat Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung einer Kabeltrasse durch Spülbohrungen abgewiesen. Die Haftungsfrage hing maßgeblich von der Beweiswürdigung der Zeugenaussagen zum Inhalt der Einweisung vor Ort und der Bestimmung der Kabellage ab. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |