|
Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) wegen Drogenkonsums setzt voraus, dass der erfolgte Betäubungsmittelmissbrauch nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet ist, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen. Es muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Betroffene noch Drogen einnimmt oder rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann. Eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, insbesondere Art und Ausmaß des früheren Drogenkonsums, ist erforderlich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |