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Der Besitzstandsschutz für Altunternehmer bei der Wiedererteilung einer Taxengenehmigung setzt voraus, dass der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung gestellt wird. Erlischt die Genehmigung durch Fristablauf, befindet sie sich nicht mehr im geschützten Bestand des Altunternehmers. Die frei gewordene Genehmigung steht dann zur Neuvergabe an, wobei der erstplatzierte Bewerber in der Vormerkliste einen Rechtsanspruch auf Erteilung der neu auszugebenden Genehmigung hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |