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Das OLG Köln hat den Eigentümer eines Pferdes zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000,00 € sowie weiterer materieller Schäden verurteilt und seine Verpflichtung zur Ersetzung künftiger immaterieller und materieller Ansprüche festgestellt, nachdem das Pferd eine Radfahrerin erheblich verletzt hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |