|
Wenn ein Verkehrsunternehmen im Rahmen der Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen einen betriebsindividuellen, höheren Prozentsatz geltend macht, müssen an den Nachweis dieses Prozentsatzes durch Verkehrszählung strengere Anforderungen gestellt werden. Die Richtlinien zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr (Runderlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15.12.1987) enthalten detaillierte Durchführungsbestimmungen zur Vornahme einer Verkehrszählung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |