|
Die Entscheidung befasst sich mit Schadensersatzansprüchen nach einem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem ein Beifahrer einem mutmaßlich alkoholisierten Fahrer vertraute. Die Beklagte berief sich auf ein nicht unerhebliches Mitverschulden des Beifahrers, da dieser sich einem verkehrsuntüchtigen Fahrer anvertraut habe, was zu einer Reduzierung der zugesprochenen Schadensersatzleistungen führte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |