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Stützt der Rechtsmittelführer seinen Zulassungsantrag auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und diese mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen. Die Annahme einer fehlenden trennenden Wirkung einer Straße für die Bestimmung der näheren Umgebung (§ 34 BauGB) kann nicht durch bloße Hinweise auf Breite oder Verkehrsfunktion erschüttert werden, wenn eine weitgehend einheitliche Bebauung beiderseits der Straße vorliegt. Die Prognose des Verkehrsaufkommens für ein Schnellrestaurant kann auf projektbezogenen Erfahrungswerten vergleichbarer Betriebe basieren und muss nicht zwingend den Berechnungsansätzen der Parkplatzlärmstudie folgen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |