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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, was bei Konsum von Betäubungsmitteln wie Kokain der Fall ist. Dabei schließt bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen die Kraftfahreignung aus, unabhängig davon, ob unter der Wirkung dieser Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist. Die erfolgreiche Behauptung einer unbewussten Drogenaufnahme setzt voraus, dass der Betroffene nachvollziehbar und in sich schlüssig einen Sachverhalt darlegt, der ein derartiges Geschehen ernsthaft möglich erscheinen lässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |