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Ein pauschaler Aufschlag auf Mietwagenkosten im Unfallersatzgeschäft ist nur gerechtfertigt, wenn dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Mietwagenkosten und/oder die Stellung einer Kaution unmöglich oder unzumutbar war. Die aus abgetretenem Recht klagende Partei trifft hierfür eine sekundäre Darlegungslast, die durch die Behauptung der Beklagten, die Vorfinanzierung sei möglich und zumutbar gewesen, ausgelöst wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |