|
Die Berechnung des Schadensersatzanspruchs für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall erfolgt auf Basis des arithmetischen Mittels aus den Preisspiegeln Schwacke 2012 und Fraunhofer 2012. Eine Fahrzeugklassenherabstufung wegen des Fahrzeugalters kommt nicht in Betracht, und ersparte Eigenaufwendungen sind nicht abzuziehen, wenn ein klassentieferes Fahrzeug angemietet wurde. Internetangebote können die Schätzungsgrundlage Schwacke nicht erschüttern, wenn sie nicht den in Rede stehenden Zeitraum betreffen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |