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Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung aufgrund von Amphetaminkonsum ist rechtmäßig. Der Umtausch eines Führerscheins ist seiner Ausstellung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht gleichzusetzen, sodass europäische Rechtsnormen der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht entgegenstehen. Die Regelungen der Art. 11 Abs. 4 und Art. 7 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG betreffen den Umtausch eines Führerscheins nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |