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Ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens ist verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären, dass das Fahrzeug unzutreffenderweise mit einer grünen Feinstaubplakette ausgestattet ist und ihm tatsächlich nur eine gelbe Plakette erteilt werden kann. Kommt der Verkäufer dieser Aufklärungspflicht nicht nach, kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und die Glaubwürdigkeit von Zeugen können durch Indizien, wie das Verhalten des Beklagten, in Frage gestellt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |