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Das Landgericht Münster hat die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung weiteren Schmerzensgeldes in Höhe von 6.000,00 € anlässlich eines Unfallereignisses verurteilt. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger jedweden weiteren zukünftigen immateriellen Schaden aus diesem Unfallereignis zu ersetzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |