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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens, das zur Klärung der Schadensursache bei alternativer tatsächlicher Kausalität eingeleitet wurde, vom Streitverkündeten zu erstatten sind. Die Revision wurde zur Frage der Zulässigkeit der Streitverkündung im selbstständigen Beweisverfahren bei alternativer tatsächlicher Kausalität zugelassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |