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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 1 (A 1) abgewiesen, mit der der Kläger unzulässige Lärm- und Schadstoffimmissionen aufgrund einer fehlerhaften Verkehrsuntersuchung geltend machte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |