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Mittelbar von einem Planfeststellungsbeschluss Betroffene können keine umfassende gerichtliche Überprüfung auf objektive Rechtmäßigkeit beanspruchen, sondern nur die Verletzung sie schützender Normen und eine fehlerhafte Abwägung ihrer Privatbelange rügen. Selbst hohe Lärmimmissionen, die das Eigentum nicht förmlich entziehen, stellen keine Enteignung dar. Verkehrsprognosen unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, die sich auf methodische Einwandfreiheit, realistische Annahmen und plausible Begründung beschränkt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |