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Der Schadensersatzanspruch für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Werte des Automietpreisspiegels Schwacke und des Marktpreisspiegels Mietwagen des Fraunhofer Instituts. Erstattungsfähig sind Kosten für Winterreifen und Zustellung/Abholung, wenn die Voraussetzungen dargetan sind. Ein pauschaler Aufschlag für unfallbedingte Mehraufwendungen oder Kosten für Zusatzfahrer sind nur unter engen, vom Kläger darzulegenden und zu beweisenden Voraussetzungen erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |