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Die Eintragung des Klägers in der Zulassungsbescheinigung Teil II beweist nicht sein Eigentum am Fahrzeug und damit nicht seine Aktivlegitimation für einen Schadensersatzanspruch. Ein Schadensersatzanspruch scheidet zudem aus, wenn ein Sachverständiger den Wiederbeschaffungswert des an einem Unfall beteiligten Fahrzeuges aufgrund einer völlig unklaren Laufleistung nicht verlässlich ermitteln kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |