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Das Landgericht Bonn entschied über Klage und Widerklage aus einem Dienstleistungsvertrag für Logistik- und Transportdienstleistungen. Gegenstand waren Forderungen der Klägerin sowie Gegenforderungen der Beklagten, unter anderem wegen Aufwandsentschädigungen für verspätete Auslieferungen und Palettenausgleich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |