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Die Abwägung der Schadensverursachungsanteile gemäß § 17 Abs. 2 StVG führt zu hälftiger Schadensteilung, wenn ein Pkw ohne zwingenden Grund stark abbremst (hier: Verwechslung des Bremspedals mit dem Kupplungspedal bei einem Automatikfahrzeug) und der nachfolgende Motorradfahrer den gemäß § 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |