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Ein insulinpflichtiger Diabetiker ist zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen D1, D1E, D und DE ungeeignet, wenn keine gute Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung über etwa drei Monate gegeben ist. Bei einem HbA1c-Wert über 7,5 % ist von einer schlechten Stoffwechseleinstellung auszugehen, die die Eignung nach Ziffer 5.4 der Anlage 4 zur FeV ausschließt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |