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Der Hinweis „Fallweise öffentlich bestellt vom: AG Düss 1999- LG Köln 2008-, LG Essen 2010-, LG Düss 2010-“ ist irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG. Er ist geeignet, beträchtliche Teile der Verbraucherschaft dahingehend irrezuführen, dass der Sachverständige von einer Bestellungskörperschaft bestellt worden sei, obwohl er lediglich vereinzelt von Gerichten ernannt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |