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Auch der unberechtigte Fahrer eines PKW ist während der Fahrt als Versicherungsnehmer anzusehen. Die Obliegenheitspflichten nach D.2.1, 3.1 AKB, D. 1.2., 1.3 AKB und E. 1.3 AKB 2008 gelten daher auch für den unberechtigten Fahrer. Bei Verstoß hingegen wird der Haftpflichtversicherer des PKW gebenüber dem unberechtigten Fahrer leistungsfrei. (Leitsätze des Gerichts) |