|
Kommt der Fahrerlaubnisinhaber einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) zur Klärung der Fahreignung bei Hinweisen auf gelegentlichen Cannabiskonsum nicht nach, darf die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |