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Das Landgericht Düsseldorf hat über Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall entschieden, bei dem die vollständige Haftung des Schädigers unstreitig war. Streitig waren insbesondere die Höhe der fiktiven Reparaturkosten bei Verweis auf günstigere Werkstätten, die Dauer und Höhe der Nutzungsausfallentschädigung sowie die Angemessenheit der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, einschließlich der Kosten für die Einholung einer Deckungszusage. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |