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Eine telefonisch erteilte Reparaturfreigabe durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu einem bestimmten Betrag kann unter Beachtung des Empfängerhorizonts als Festlegung auf die volle Einstandspflicht verstanden werden, solange die Reparaturkosten den genannten Betrag nicht überschreiten. Dies stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, welches die Ungewissheit über die Forderung beseitigt und diese von Einwendungen oder Einreden befreit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |