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Der Angeklagte N ist der gewerbsmäßigen Hehlerei in neun Fällen, des Diebstahls, der Beihilfe zum versuchten Diebstahl, der Begünstigung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Er wird deswegen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |