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Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann das Gericht das arithmetische Mittel der in der Schwacke-Liste genannten Preise und der Preise aus der Untersuchung des Fraunhofer-Instituts heranziehen. Auf diesen Normaltarif ist ein pauschaler Aufschlag von 20 % für die Besonderheiten der Unfallsituation anzusetzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |