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Ein Oldtimer-Kennzeichen ("H"-Kennzeichen) muss gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 FZV i.V.m. Anlage 4 zur FZV ein Euro-Feld aufweisen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein Kennzeichen ohne Euro-Feld besteht nicht, da ästhetische Gründe des Halters gegenüber dem öffentlichen Interesse an einheitlichen Kennzeichen nicht schützenswert sind. Die Zuteilung eines nicht vorschriftsmäßigen Kennzeichens stellt keinen begünstigenden Verwaltungsakt dar, da dessen Nutzung eine Ordnungswidrigkeit begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |