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Für die Vergleichsbetrachtung zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs zugrunde zu legen. Eine schematische Herabstufung auf ein klassenniedrigeres Fahrzeug nach Beschädigung eines älteren Fahrzeugs ist nicht vorzunehmen, da die Rechtsprechung zum Nutzungsausfall nicht analog auf die unfallbedingte Ersatzanmietung übertragen werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |