|
Das OLG Düsseldorf hat eine Klage auf Entschädigung für entgangene Mieteinahmen während der Bauarbeiten an einer U-Bahn-Linie abgewiesen. Dem lag ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss zugrunde, an dessen Verfahren der Eigentümer des planbetroffenen Grundstücks nicht teilgenommen und keine Einwände erhoben hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |